Anmeldung Burgernutzen

Gestützt auf das Nutzungs- und Pachtreglement der Burgergemeinde Kallnach, werden Burgerinnen und Burger, welche den Burgernutzen beanspruchen wollen, ersucht sich schriftlich bis 31. August des nutzungvorangehenden Jahres bei der Burgerschreiberin, Bettina Eggimann (Allenwil 309, 3054 Schüpfen), anzumelden.

Ein entsprechendes Formular ist untenstehend aufgeschaltet.

 

Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:

a) das Burgerrecht der Burgergemeinde besitzt;

b) das 18. Altersjahr zurückgelegt hat;

c) seit drei Monaten in Kallnach die Schriften hinterlegt hat.

  

Für Interessierte liegt das Nutzungs- und Pachtreglement bei der Burgerschreiberin zur Einsicht auf oder kann unter Reglemente eingesehen werden.

 

 

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Anmeldung Burgernutzen 2025
Anmeldung für den Bezug des Burgernutzen ab 2025. Anmeldung vom 01.09.2023 bis 31.08.2024.
Formular_Anmeldung Burgernutzen 2025.pdf
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