Gestützt auf das Nutzungs-
Ein entsprechendes Formular ist untenstehend aufgeschaltet.
Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
a) das Burgerrecht der Burgergemeinde besitzt;
b) das 18. Altersjahr zurückgelegt hat;
c) seit drei Monaten in Kallnach die Schriften hinterlegt hat.
Für Interessierte liegt das Nutzungs-