Die reservierten/freien Daten im obigen Kalender sind ohne Gewähr! Sie werden fortlaufend, nach Mitteilung durch den Waldhüttenwart, ergänzt.

Eine Reservation muss zwingend vom Waldhüttenwart bestätigt sein, damit diese ihre Gültigkeit hat!

 

Die Schutz- und Hygienevorschriften des BAG sind zwingend einzuhalten.

Das Waldhaus kann unter Einhaltung der Vorschriften von Bund und Kanton Bern weiterhin gemietet werden.

Mieten

Sind Sie interessiert das im 2019 erstellte Waldhaus zu mieten? Dann klicken Sie hier um mehr zu erfahren.